Sensthof: Ein Projekt „Anders Leben im Alter“ Folie 16
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•Genossenschaft:
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•Ökologischer Grundkonsens
•Das Eigentum an Gebäuden und Grund und Boden gehört der Genossenschaft
•Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung
•Jedes Mitglied hat eine Stimme.
•Konsensprinzip bei Abstimmungen
•Ein von der Mitgliederversammlung zu wählender Geschäftsführer ist für die laufenden Geschäfte zuständig.
•Mitgliedschaft: Über die Annahme einer Bewerbung und die Mitgliedschaft des Bewerbers entscheidet die Mitgliederversammlung.
•Mitgliedschaft  kann erworben werden nach einer 1-jährigen Annäherungs-/Bewerbungsphase.
•Die Mitgliedschaft ist verbunden mit einem einmaligen Leihgeld und einem nachzuweisenden Mindesteinkommen. Beide sind durch einen Finanzierungsplan festzulegen. Die Leihgelder dienen  der Verbesserung des Genossenschaftseigentums und der Durchführung von Projekten.
•Die Mieten enthalten folgende Anteile: Leihgeldtilgung, Geschäftsführung, Bewirtschaftungskosten, Supervision, Instandhaltung und Reparaturen. Verbrauchsabhängige Kosten sind Heizung, Wasser, Warmwasser, Strom.
Jahresabschluß und Wirtschaftsplan ermitteln die Mietkosten pro qm.
•Leihgelder an die Genossenschaft werden mit der jährlichen Inflationsrate verzinst. Spätestens mit dem Ausscheiden eines Mitglieds müssen sie zurückerstattet werden.
•Die Auflösung der Genossenschaft kann nur erfolgen, wenn alle -1 seiner Mitglieder dafür stimmen. Löst sich die Genossenschaft auf, so verwandelt sie sich in eine Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Die Aufteilung des Gemeinschaftseigentums erfolgt nach den Anteilen der Leihgelder der Mitglieder. Die Altmieter haben lebenslangen Kündigungsschutz.