Sensthof: Ein Projekt „Anders Leben im Alter“ Folie 17
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•Finanzierungsplan der Genossenschaft:
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•Der Finanzierungsplan der Solidargemeinschaft hat sich an zwei Vorgaben zu orientieren:
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1.Projektplanung: Was für Projekte möchte die Genossenschaft durchführen (siehe vorangehende Folien)?
2.„Worst Case“ der Solidarität:
Selbsthilfe im Falle der Gebrechlichkeit von Mitgliedern muß gegebenenfalls durch externe Dienstleistungen ergänzt werden.
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•Folgende Dienstleistungen müssen von der Gemeinschaft finanziert werden, sofern die Eigenmittel des/der Betroffenen nicht ausreichen und keine gesellschaftliche Fürsorge zur Verfügung steht. Z.B.:
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•Reinigung
•Essen
•Pflege außerhalb der Pflegeversicherung
•Hilfsmittel außerhalb der Krankenversicherung